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Welcher ist der Richtige?
Sind Kinder mit an Bord, gilt es, besonders aufmerksam zu fahren und zu handeln. Gerade in Kenntnis der Tatsache, dass ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern ein siebenmal höheres Risiko tragen, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden. Deshalb liegt das Verantwortungsbewusstsein der Eltern zum einen in der sorgfältigen Auswahl des geeigneten Schutzsystems und zum anderen in der ständigen Beachtung aller Vorschriften und Hinweise.
Per Gesetz verpflichtet
Bereits seit dem 1. April 1993 gilt eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen. §21, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung besagt deutlich:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalte- einrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“
Was darf man unter „amtlich genehmigt“ verstehen? Rückhalteeinrichtungen müssen entsprechend der gültigen Prüfnorm ECE 44 getestet, zugelassen und gekennzeichnet sein. Jedoch sind Rückhalte- einrichtungen nur dann geeignet, wenn sie dem Gewicht des Kindes entsprechen, für das Fahrzeug zugelassen sind und auf dem benutzten Sitzplatz verwendet werden können.
Es gibt einige Faustregeln, die unbedingt beachtet werden müssen. Abhängig von Gewicht und Größe des Kindes erfolgt die Einteilung der Kinder-Rückhaltesysteme in vier Gruppen:
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